#PraxenKollaps - NEU: die Bundestagspetition der KBV kann jetzt auch online gezeichnet werden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Petition der KBV kann nun auch online gezeichnet werden. Sie trägt den Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ mit der ID 158622 und ist unter der folgenden URL aufrufbar: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_10/_15/Petition_158622.html

Um die Petition online mitzeichnen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren; wie dies geht, finden Sie auf der Website. Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten einloggen. Der Bundestag benötigt Ihre Daten, um sicherzustellen, dass Sie eine echte Person sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Petition unter Pseudonym zu zeichnen.

Die Petition muss bis zum 20. Dezember 2023 mindestens 50.000 Unterschriften erreichen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss erfolgen kann.

Wichtig: Diese Mitzeichnungsfrist gilt auch für die Unterschriftenlisten auf Papier. Für den Postweg empfehlen wir, die Listen spätestens am 15. Dezember 2023 zu versenden. Danach ist nicht mehr gewährleistet, dass die Listen rechtzeitig eintreffen. Alternativ können die Unterschriftenlisten per Fax oder per E-Mail an den Petitionsausschuss übersandt werden. Die Kontaktdaten sind auf den Unterschriftenlisten zu finden, die wir nebst Praxisplakaten beifügen. Die Unterschriftenlisten, die nach dem 20. Dezember 2023 eingereicht werden, haben keinen Einfluss mehr auf das Quorum.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf: https://www.kbv.de/html/praxenkollaps.php

Bitte teilen die Informationen im Kollegenkreis und geben sie dies auch an die Patienten weiter.

Es liegt jetzt an uns allen, mit möglichst vielen Unterschriften ein unübersehbares Zeichen zu setzen.

 

Cornelia Wilke, BVPRM

 

Dokumente zum Download:

Unterschriftenliste

Poster mit Text

Poster mit Aufruf 1

Poster mit Aufruf  2